Reconsideration Request: So geht man richtig vor

Autor: Terra-Codes
Datum: 20. Februar 2015

Haben Sie einen blauen Brief von Google erhalten? Dann sind in der Vergangenheit in Sachen aus- oder eingehende Links wahrscheinlich einige Dinge schief gegangen! Nun geht es dem Webmaster aber zunächst einmal um Schadensbegrenzung, bzw. darum, den Penalty wieder loszuwerden. Die Frage aller Fragen lautet: Wie kommt man aus der Abstrafung sauber und so schnell wie möglich wieder heraus?

Bevor mit irgendwelchen Maßnahmen begonnen wird, sollte der Webmaster zunächst einmal gründliche Ursachenforschung betreiben. Welche Links auf der eigenen oder der fremden Website könnten es genau gewesen sein, die sich schädlich ausgewirkt haben? Wann sind diese Links entstanden und in welcher Anzahl? Google selbst gibt hierzu eventuell wertvolle Hinweise im berüchtigten "blauen Brief", wenngleich diese Informationen für viele auch zu Wünschen übrig lassen. Es handelt sich nämlich im Regelfall nur um einen Auszug der Links, die Google anprangert, in dem drei bis fünf Beispiele angeführt werden. Dieser Auszug kann jedoch sinnvolle Hinweise dahingehend liefern, welche "Art von Links" gemeint ist.

Konkreter Handlungsablauf

Wie geht man also nun konkret vor? Im Einzelfall kann der Handlungsablauf etwas variieren, generell stellt jedoch die folgende Anleitung (unbedingt Reihenfolge beachten) eine gute Vorlage dar:

Schritt 1: Zunächst einmal sollte eine Liste aller bekannter eingehender Links erstellt werden. Diese ordnet man dann hinsichtlich guter, neutraler und schlechter Links. Wer seinen Linkaufbau stets sauber dokumentiert hat oder noch sämtliche Reportings seiner SEO Agentur besitzt, der hat es hierbei natürlich leichter. Für die Identifikation der "schlechten Links", ist natürlich auch eine gewisse Expertise erforderlich. Grundsätzlich ist eine Betrachtung der Links hinsichtlich ihrer Natürlichkeit ratsam.

Schritt 2: Nun sollte man schauen, möglichst viele der "schlechten Links" wieder loszuwerden. Der erste Schritt bestünde darin, zu überprüfen, in wie weit man diese Links selbst unter Kontrolle hat (Beispiel: Link aus eigenem Netzwerk) und diese entfernen.

Das geht natürlich in vielen Fällen nicht einfach so, da Dritte die Links gesetzt haben. Dem entsprechend führt in den meisten Fällen kein Weg daran vorbei, alle bzw. möglichst viele Betreiber zu kontaktieren. Sämtliche schlechte Links werden dazu in ein Exel-Sheet oder Google-Doc gepackt, welches sich optimalerweise wie folgt darstellt:

LinkquelleKeywordZiel-URLAnsprechpartnerE-MailAngeschrieben amReaktion
www.xxx.dehierwww.yyy.deMax Mustermannmax-mustermann@mail.com27.01.2015Link gelöscht am 30.01.2015

Eventuell macht es sogar Sinn, die Tabelle auf der rechten Seite um noch ein paar Spalten zu erweitern, falls man den Betreiber über die erste Mail hinaus weiterhin kontaktieren musste (zum Beispiel auch per Telefon oder Brief), um ein Ergebnis zu erzielen. Hierbei ist es dann reine Abwägungssache, wie weit man das Ganze treiben möchte.

Schritt 3: Sofern man es geschafft hat, wirklich alle (was sehr unwahrscheinlich ist) giftigen Links aus der angelegten Liste zu entfernen, kann man nun den Reconsideration Request direkt stellen. In den meisten Fällen wird jedoch ein Teil der Links verblieben sein, sodass man zunächst das Google Disavow Tool nutzen sollte, um die entsprechenden Links für ungültig zu erklären.

Disavow Tool

Schritt 4: Der nächste Step wäre das Disavow Tool. Hierbei handelt es sich um einen Dienst, den Google Webmastern bereitstellt. Diese können das Tool nutzen, um selbst schädliche eingehende Links für ungültig zu erklären. Rein technisch, kommt dies einem unsichtbaren nofollow-Tag gleich, welches Google-seitig quasi unsichtbar allen für ungültig erklärten Links zugewiesen wird.

Der Vorgang läuft dabei so ab, dass über den Dienst eine Textdatei hochgeladen wird, die eine Auflistung aller entsprechender Links beinhaltet. Weitere Infos dazu gibt es direkt bei Google.

Request stellen

Schritt 5: Der Reconsideration Request sollte erst dann gestellt werden, wenn sämtliche von Google angeprangerten Probleme behoben wurden. Dabei gilt es zu bedenken, dass auch der Disavow-Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Neben schädlichen eingehenden Links können eventuell auch andere Problematiken bestehen, zum Beispiel Seitenfehler, die ein Crawlen erschweren. Auch solche Faktoren sollte man auf dem Schirm haben.

Eine entsprechende Anfrage kann hier gestellt werden.

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